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Belehrungsinhalte für Belehrungen der Schülerinnen und Schüler
Verkehrsmitteln gilt stets die Betriebsordnung des Verkehrsunternehmens • den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten • öffentliche Verkehrsmittel sind auf den Gehwegen, den Seitenstreifen, der Haltestelleninsel oder am Rand der Fahrbahn...



