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Belehrungsinhalte für Belehrungen der Schülerinnen und Schüler
• außerhalb geschlossener Ortschaften ist nur der linke Fahrbahnrand zu benutzen • Fahrbahnüberquerungen stets zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrbahn (möglichst an Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen, Lichtzeichenanlagen) überqueren • ...



