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Belehrungsinhalte für Belehrungen der Schülerinnen und Schüler
frei fliegende Flugkörper dürfen nur in einer Höhe bis zu 100 m aufgelassen werden • im Flugverkehrsbereich von Agrar- und Spezialflugzeugen (Rettungshubschrauber) ist weder das Drachensteigen noch das Auflassen frei fliegender Flugkörper erlaubt 7. Verhalten...
http://www.gs-fliederhof.bildung-lsa.de/wichtige-informationen/belehrungsinhalte/#part1108

 



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