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Belehrungsinhalte für Belehrungen der Schülerinnen und Schüler
Polizeibehörde zu melden • die Bergung und Vernichtung der Munition erfolgt nur durch den Munitionsbergungsdienst • wer Kenntnis von Munitionsbesitz anderer hat, muss dieses der Polizei melden 11. Verhalten beim Baden • das Baden und...



