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Belehrungsinhalte für Belehrungen der Schülerinnen und Schüler
ist grundsätzlich vom 02.01. bis 30.12. eines jedes Jahres verboten. Außerhalb dieser Zeit ist eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes nötig. • Anwendungsvorschriften für Kleinfeuerwerk genau durchlesen, beachten und einhalten • gezündete Feuerwerkskörper nicht...



