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Hausordnung der Grundschule „Am Fliederhof“

Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück.

 


1.     Tagesablauf

 

07:15 – 07:25 Uhr

Einlass

07:30 – 08:35 Uhr

erste Unterrichtsstunde

08:35 – 08:50 Uhr

Frühstückspause / Hofpause

08:55 – 09:40 Uhr

zweite Unterrichtsstunde

09:40 – 09:55 Uhr

Frühstückspause / Hofpause

10:00 – 10:45 Uhr

dritte Unterrichtsstunde

10:55 – 11:40 Uhr

vierte Unterrichtsstunde

11:40 – 11:55 Uhr

Mittags- und Erholungspause

12:00 – 12:45 Uhr

fünfte Unterrichtsstunde

12:30 – 13:15 Uhr

Mittagspause für 3. und 4. Klasse

 

 

2.   Grundsätzliche Regelungen
2.1   Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule üben das Hausrecht aus.
2.2   Das Schulhaus ist während der Schulzeit verschlossen. Eltern und Besucher erhalten ausschließlich zu den Pausenzeiten Zugang und haben sich im Sekretariat anzumelden (Ausnahme: Abholung bei Krankheit).
Bis 07:25 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum sein. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist für die Schülerinnen und Schüler verboten.
2.3   Krankmeldungen sind unverzüglich der Schule mitzuteilen und spätestens am dritten Tag schriftlich anzuzeigen.
2.4   Jede Klasse nimmt in ihrem Unterrichtsraum unter Aufsicht das Frühstück ein. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt unter Aufsicht im Speiseraum.
2.5   In den Hofpausen erholen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof. Bei Regenpausen verbleiben die Klassen im Unterrichtsraum und beschäftigen sich leise. Die Aufsichten bleiben lt. Plan.
2.6   Sportklassen sammeln sich rechtzeitig am verabredeten Treffpunkt. Beim Sport ist Sportkleidung zu tragen. Uhren und Schmuck sind abzulegen.
2.7   Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht ein Fotografier-und Filmverbot. Ausnahmen regelt die Schulleitung. Alle elektronischen Geräte, die zur Aufnahme geeignet sind und / oder zum Telefonieren, müssen ausgeschaltet sein. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät einbehalten und ausschließlich an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
2.8   Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Mitbringen von Schuss-, Hieb-, Stich- und anderen Waffen (auch deren Imitate), von Streichhölzern, Feuerzeugen sowie von Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ausdrücklich verboten. Das Fahren auf dem Schulgelände (Ausnahme Roller) und das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.


3.

 


Verhalten in Brand- und Krisensituationen

3.1   Den Weisungen der Erwachsenen ist unbedingt Folge zu leisten.
3.2   Beim Ertönen des Alarmsignals befolgen ALLE die Regelungen des Alarmplanes.


4.

 


Rechte und Pflichten der Eltern

4.1   Eltern haben das Recht an der schulischen Entwicklung ihres Kindes teilzuhaben.
4.2   Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder nach Kräften zu unterstützen. Dies gilt insbesondere bei der Anfertigung der Hausaufgaben, der Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien und der Pünktlichkeit.

 

Diese Hausordnung wurde auf der Gesamtkonferenz am 10.03.2020 beraten und tritt mit Wirkung vom 11.03.2020 in Kraft.

 

 

Ahnert / Schulleiter




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